| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Telefonmarketing (AGB) I. Geltung und Bedingungen 1. Lieferungen, Leistungen und sonstige Angebote des Unternehmens Vera Mühlberg erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt als vereinbart, in dem sie dem Auftraggeber zugegangen sind. 2. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen Vera Mühlberg's abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Vera Mühlberg nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich schriftlich der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Gegenbestätigungen von Auftraggebern mit Hinweis auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes haben grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Mündlichen Nebenabreden bestehen nicht.II. Angebot und Vertragsschluß1. Angebote Vera Mühlberg's sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Vera Mühlberg. Dies gilt auch auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung dem Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen die z.B. eine Verbesserung oder Aufwertung der Leistung darstellen. Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Entgelt, Ausführungsfrist, Vorgehensweise, Abnahmebedingungen) ist meine Auftragsbestätigung maßgebend. Sofern eine solche nicht vorliegt ist mein Angebot maßgebend.III. Vergütung1. Soweit nicht anders vereinbart hält sich Vera Mühlberg an die in den Angeboten enthaltene Vergütung für die Laufzeit des Vertrages gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung Vera Mühlberg's genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche gesonderte Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.IV. Zahlungsbedingungen1.. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen Vera Mühlberg's sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Vera Mühlberg über den Betrag verfügen kann. Gerät ein Auftraggeber in Verzug, so ist Vera Mühlberg berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Vera Mühlberg im gesetzlichen Umfang zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung jedoch nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, umbestritten oder von Vera Mühlberg anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückhaltungsrecht zu.V. GeheimhaltungVera Mühlberg verpflichtet sich zur vetraulichen Behandlung aller ihr in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus.VI. KündigungDas Vertragsverhältnis kann während eines Projektes von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden sofern keine anders lautenden Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden. Bei einer Zahlungsverzögerung behält sich Vera Mühlberg eine sofortige Auftragsbeendigung vor.VII. Allgemeines1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.2. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Geschäftssitz Vera Mühlberg's als Gerichtsstand vereinbart. Vera Mühlberg ist jedoch auch berechtigt den Auftraggeber an seinem Firmen-/Wohnsitzgericht zu verklagen.3. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.4. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt seine Wirksamkeit nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt und was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung so tritt an ihrer Stelle das gesetzliche Maß.VIII. RücktrittsvereinbarungFür den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder Reduzierung des beauftragten Telefonmarketing Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale von 50 % der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einen Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare vereinbart werden. Sie betragen für das Projekt 250 Euro (jeweils zzgl. der gesetzlichen Mwst.) täglich. IX. Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmng entspricht.X. Erfüllungsort / GerichtsstandErfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin. sofern der Kunde Kaufmann ist. Vera Mühlberg ist berechtigt den Kunden auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
|
|
| |
| |
|